AGB
Mitgliedschaft
Mit der Mitgliedschaft erhalten Sie die Möglichkeit, die Trainingseinrichtung zu nutzen.
Die Mitgliedschaft ruht bei nachgewiesener, das Training ausschließender Krankheit und bei Schwangerschaft. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die in Anspruch genommenen Ruhemonate bzw. -tage.
“2” übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld.
Bei Unfällen mit Personenschäden haftet die “2” nur für schuldhafte Pflichtverletzungen; bei sonstigen Schäden nur für grobes Verschulden.
Die Mitgliedschaft wird auf Wunsch des Kunden mit dem 2win-Tarif abgeschlossen. Sie verlängert sich jeweils automatisch um 1 Monat, wenn nicht eine der Vertragsparteien 4 Wochen vor dem Zeitpunkt des Ablaufs der Mitgliedschaftsvereinbarung schriftlich kündigt.
Der wöchentliche Betrag wird immer 14-tägig montags abgebucht. Gerät das Mitglied mit maximal 4 Teilbeträgen in Verzug, so werden die gesamten restlichen Wochenbeträge bis zum Ende der Mitgliedschaft sofort zur Zahlung fällig.
Bei Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer erfolgt eine automatische Beitragsanpassung.
FairPlay-Garantie
1. Best Preis Garantie:
Sie starten automatisch mit dem günstigsten Beitrag und haben die Garantie, niemals zu viel zu bezahlen.
2. Flexibilität
Sie haben jederzeit, mit einer Frist von 4 Wochen, die Möglichkeit, Ihre Mitgliedschaft auf ihre Bedürfnisse anzupassen und zu kündigen.
3. Urlaub(-svertretung)
Bei Urlaub können Sie Ihre Mitgliedschaft ohne Zusatzkosten auf eine andere Person für diesen Zeitraum übertragen. Voraussetzung ist eine rechtzeitige Information, am besten 14 Tage vor Urlaubsantritt per Mail an mitgliederservice@physioaktiv-erfurt.de.
Hausordnung
- Jeder Gast ist uns herzlich willkommen.
- Bitte achten Sie darauf, alle Einrichtungsgegenstände unseres Hauses pfleglich zu behandeln. Aus hygienischen Gründen ist beim Training an den Geräten ein Handtuch unterzulegen. Den FIVE-Bereich nutzen Sie bitte mit Socken.
- Der Verzehr mitgebrachter Speisen ist nicht möglich. Glasflaschen sind auf der Trainingsfläche nicht erlaubt.
- Die Nutzung der Trainingsmöglichkeiten ist nur in Sportkleidung und mit sauberen, nicht im Außenbereich getragenen Sportschuhen möglich.
- Wir bitten Sie Matten, Trainingsutensilien und Gewichte nach dem Gebrauch wieder geordnet an ihren Platz zurück zu legen.
- Der Anweisung der Physiotherapeuten, Sportphysiotherapeuten und des Servicepersonals ist, zu Ihrer Sicherheit, Folge zu leisten.
Haben Sie Fragen? Hier finden Sie Antworten.
Wir wissen, dass Sie möglicherweise Fragen zu unseren Leistungen, Behandlungen und deren Berechnung haben. Wir haben die häufigsten Fragen zusammengestellt, um Ihnen weiterzuhelfen. Transparenz ist uns wichtig.
Wann startet meine Mitgliedschaft und ab wann wird mein Beitrag berechnet?
Der Mitgliedsbeitrag wird ab dem Datum der Einweisung bzw. der ersten erbrachten Leistung berechnet. Falls Sie einen späteren Start wünschen, ist das selbstverständlich möglich. In diesem Fall erfolgt die Einweisung ebenfalls erst zum Beginn Ihrer Mitgliedschaft.
Kann ich meine Einweisung vor Beginn meiner Mitgliedschaft erhalten?
Nein, eine Einweisung vor Beginn der Mitgliedschaft ist nicht möglich. Beispielsweise kann eine Einweisung Mitte Januar nicht erfolgen, wenn die Mitgliedschaft erst im März beginnt.
Wie wird meine Mitgliedschaft berechnet?
Die Mitgliedschaft wird immer montags im Voraus für die kommenden 14 Tage berechnet und per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
Wann wird mein Konto belastet?
Das Abbuchungsdatum kann je nach Feiertagen, Banktagen und den EU-Richtlinien für SEPA-Lastschriften variieren. Sobald die Lastschrift berechnet und an unsere Hausbank übermittelt wurde, haben wir keinen Einfluss mehr auf das endgültige Abbuchungsdatum.
Warum erfolgen bei Mitgliedschaftsbeginn die Abbuchungen so kurz hintereinander?
Zum einen kann es aufgrund von Feiertagen, Banktagen und SEPA-Richtlinien dazu kommen, dass eine Lastschrift verspätet abgebucht wird und somit zeitlich nahe an den nächsten Lastschrifteinzug rückt.
Zum anderen gelten die folgenden gesetzlichen Vorlaufzeiten für SEPA-Lastschriften:
• Erst- oder einmalige Lastschrift: 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit
• Wiederkehrende Lastschrift: 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit
Beispiel: Einweisung und Mitgliedschaftsbeginn: 10.02.2025
• Erstlastschrift am Montag, den 10.02.2025, für den Mitgliedsbeitrag und die Gesundheitspauschale
• Vorlaufzeit bei Ersteinzug: 5 Bankarbeitstage
• Einzug und Kontobelastung: 17.02.2025
• Folgebeitragsberechnung: 24.02.2025 für den Mitgliedsbeitrag
• Vorlaufzeit bei Folgelastschriften: 2 Bankarbeitstage
• Einzug und Kontobelastung: 26.02.2025
🔄 Wiederkehrende Berechnungen:
• Mitgliedsbeitrag: alle 14 Tage
• Gesundheitspauschale: alle 3 Monate
Warum entspricht die erste Mitgliedsbeitragsberechnung nicht dem Wochenpreis und warum ist der so komisch?
Wenn Ihre Mitgliedschaft unter der Woche startet, berechnen wir den Mitgliedsbeitrag in der ersten Woche anteilig. Erst ab der zweiten Woche wird der volle Beitrag fällig.
Nutzen Sie bei weiteren Fragen bitte die für Sie eingerichtete Emailadresse: mitgliederservice@zwei-erfurt.de
Stand: Erfurt, den 01.02.2025